Wann braucht man einen Patentanwalt ... ?

Die Anmeldung eines Patents, einer Marke oder eines anderen Schutzrechtes beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Europäischen Patentamt (EPA), oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) kann man grundsätzlich selbst vornehmen (Ausnahme: Anmelder mit Wohn- oder Firmensitz im Ausland).

Es gibt jedoch eine Reihe guter Gründe, sich von Anfang an der Hilfe eines Patentanwalts zu bedienen:

Meine Dienstleistungen als Patentanwalt:


Last but not least: Die Kosten ...

Es gibt keine gesetzlich verbindliche Gebührenordnung für Patentanwälte. Die Kosten setzen sich in der Regel aus einem fixen Grundhonorar für bestimmte Verfahrenshandlungen und aus einem vom Arbeitsaufwand abhängigen Bearbeitungshonorar zusammen. Eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist ebenfalls möglich.

Einige Vergleichszahlen zu Patent(anwalts)kosten finden sich bei:
Dieter Rebel, "Gewerbliche Schutzrechte - Ein Praxishandbuch", Carl Heymanns Verlag.
Bitte fragen Sie gleich zu Beginn nach den zu erwartenden Kosten, dann kann ich Ihnen anhand Ihres konkreten Falles eine Abschätzung erstellen!